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Seit einiger Zeit werden sehr gerne Abmahnungen verschickt,

sogar von Privatpersonen ....mit enormen Geldforderungen!!!!

Kleinste Bagatellverstöße reichen aus, um mit Anwalt und ungeheuren Streitwerten zuschlagen zu dürfen. Gleichzeitig sind ungerechtfertigte Abmahnungen für den Abmahner praktisch risikolos, für den Abgemahnten aber mit erheblichen Anwaltskosten (mindestens 240 Euro) und einem unkalkulierbaren Prozessrisiko verbunden. Streitwerte von 25.000 - 100.000 Euro werden im Wettbewerbsrecht als üblich angesehen. Daraus leiten sich erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten ab, so daß, gemessen an Aufwand und Risiko, eine Abmahnungsgebühr von ca. 1000 Euro oftmals als das kleinere Übel erscheint. Leider!

  • Gibt es nicht auch urheberrechtsfreies Material?
     
    Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis, daß man Material, welches man in öffentlichen Sammlungen fand, ebenfalls verwenden darf. Es gibt im deutschen Recht kein urheberrechtsfreies Material. Eine Veröffentlichung (und das Präsentieren auf der eigenen HP ist eine Veröffentlichung) erfordert grundsätzlich das Einverständnis des Urhebers. Ich weiß, das ist in vielen Fällen nahezu unmöglich und in manchem Fall auch völlig übertrieben und unangemessen. Erzählt das dem Gesetzgeber.
  • Stelle deshalb auf unbestimmte Zeit,meine Hp

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    ...sehr traurig bin...

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